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Garagengutachten liegt vorZitat(e) aus / Quote(s) from: Thüringer Allgemeine - TA - Eisenach - Nachrichten - Aktuelles - Stadtrat will heute Parkgebühren beschließen
Die Erhöhung der Pacht für die Garagen der Städtischen Wohnungsgesellschaft (SWG) sorgte für heiße Auseinandersetzungen. Klarheit sollte dann das von der Politik geforderte Gutachten bringen, welche zu zahlenden Beträge denn für die Stadt üblich wären. Das Gutachten liegt jetzt vor.
EISENACH. Erinnern wir uns: Die SWG hatte Anfang des letzten Jahres die Pacht für ihre Garagengrundstücke erhöht. Das bedeutete für Besitzer einer SWG-Garage bis zu einer Verdoppelung und Verdreifachung der bisherigen Miete. Die Spanne reichte von 79,50 bis zu 220,50 Euro statt vorher 61,36 bzw. 66,47 Euro pro Jahr.
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Stadtrat will heute Parkgebühren beschließenZitat(e) aus / Quote(s) from: Thüringer Allgemeine - TA - Eisenach - Nachrichten - Aktuelles - Sterben soll teurer werden
[...] Tiefbauamtsleiter Bolko Schumann erklärte, dass nach einer gewissen Anlaufzeit von ein bis zwei Jahren das Parkhaus mit diesen anvisierten Gebühren 2014 bei einer Auslastung von 50 Prozent der 250 Stellplätze einen Reingewinn von 4800 Euro erzielen würde. Künftige Kurzzeitparker sollen demnach nach der Eröffnung am 27. November montags bis samstags pro angefangene 30 Minuten 50 Cent zahlen, sonn- und feiertags dann je angefangene Stunde 60 Cent. Es wird auch einen Nachttarif (22 bis 5 Uhr) für werk- und feiertags von 1,80 Euro geben.
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Sterben soll teurer werden
Über den Tod spricht man nicht gern. Die Politik muss sich trotzdem damit beschäftigen, denn die Gebühren für die städtischen Friedhöfe sollen deutlich steigen. Durchschnittlich um 44 Prozent.
[...] Die Beisetzung einer Urne in einer anonymen Urnenreihengrabstätte in der Urnengemeinschaftsanlage würde demnach laut berechnetem Beispiel der Friedhofsverwaltung künftig mit Trauerfeier in der Kapelle inkl. 20-jähriger Ruhezeit 525 Euro kosten, bisher sind 446 Euro fällig. Bei einer Trauerfeier mit anschließender Erdbestattung fällt die Erhöhung deftiger aus. Inklusive aller Leistungen, wie die Nutzung der Friedhofskapelle der Stadt, müssten künftig 1941 Euro für die Beisetzung in einer Wahlgrabstätte mit 30-jähriger Nutzung einschließlich der Beisetzungsmöglichkeit von bis zu zwei Urnen bezahlt werden. Bisher waren das 1354,43 Euro.
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