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Thüringer Kloß ohne Markenschutz
MÜNCHEN/ERFURT. Seit 17 Jahren bemühen sich die Thüringer bereits, ihre Kartoffelspezialität schützen zu lassen. Vor dem Bundespatentgericht mussten sie nun erneut eine Niederlage verkraften - die Thüringer Klöße werden nicht zur anerkannten Marke.
Die Münchener Richter argumentierten, dass die Kartoffelbeilage inzwischen überwiegend außerhalb des Freistaats produziert werde. Zudem habe sich der Begriff des Thüringer Kloßes von seiner ursprünglichen Herkunftsbezeichnung längst zu einem reinen Gattungsbegriff gewandelt.
Mit dem Urteil stimmte das Gericht den Beschwerden der beiden fränkischen Unternehmen Henglein und Burgi zu, die ebenfalls tiefgekühlten Teig für Thüringer Klöße produzieren.
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